01. Januar 2020

Die neue Entgeltordnung 2020

Seit Januar 2020 gilt für die nicht-ärztlichen Beschäftigten an den vier baden-württembergischen Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm eine neue Entgeltordnung. Sie wurde eingeführt, damit die verschiedenen Berufsgruppen an den Uniklinika gestärkt werden.

Dieses tarifliche Alleinstellungsmerkmal sorgt für eine zeitgemäße und attraktive Abbildung der universitätsmedizinischen Prozesse im Tabellenentgelt und berücksichtigt erstmals alle Berufsgruppen, die an einem Universitätsklinikum arbeiten.

“Die Einführung der Entgeltordnung war eine strategische Entscheidung des Arbeitgeberverbandes, um die Berufsgruppen entlang des medizinischen Kernprozesses zu stärken.”

– AGU-Vorstände Gabriele Sonntag und Professor Dr. Udo X. Kaisers

Die neue Entgeltordnung kurz zusammengefasst:

Verbesserungen für die Pflege

  • Der Pflegedienst erhält eine eigenständige Pflegetabelle („P-UK“), damit die Besonderheiten in diesem Berufsfeld noch besser abgebildet werden können.
  • Ab der Entgeltgruppe P-UK 7 fällt die erste Stufe komplett weg. Die Eingruppierung erfolgt automatisch mindestens in der zweiten Stufe.
  • Die Entgeltgruppen P-UK 7 bis P-UK 9 bekommen eine zusätzliche siebte Stufe.
  • Es gibt durchgängige Stufen (Stufe 2 bzw. 3 bis Stufe 6) und Stufenlaufzeiten.

Die neue Pflegetabelle für Sie im Überblick

AGU Entgelttabellen Pflege (P-UK)

Weitere Verbesserungen für die Pflege

  • Beschäftigte, die ab P-UK 6 eingruppiert sind und im Pflege- und Funktionsdienst tätig sind, erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 200 EUR.
  • Beschäftigte, die besondere Qualifizierungsmaßnahmen wie z. B. Wundmanagerin, Stoma-Therapeutin oder Breast-Nurse in Höhe von mindestens 200 Stunden abgeschlossen haben, erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 150 EUR.
  • Beschäftigte, die für mindestens 3,85 Stunden pro Woche als Praxisanleiterinnen oder Praxisanleiter bestellt sind, erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 150 EUR. Bei 19,25 Stunden pro Woche erhalten sie eine monatliche Zulage in Höhe von 300 EUR.
  • Beschäftigte in Fachweiterbildung oder Weiterbildung erhalten nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme eine monatliche Zulage in Höhe von 100 EUR.
  • Beschäftigte mit Hochschulbildung oder wissenschaftlicher Hochschulbildung mit mindestens 10 Prozent entsprechender Tätigkeit – ausgehend von der individuellen Arbeitszeit – erhalten eine anteilige Zulage in Höhe der Differenz zwischen der derzeitigen Eingruppierung und der Eingruppierung, die der höherwertigen Tätigkeit entspricht (Mischtätigkeit).

In den Therapieberufen zahlt sich Betriebstreue besonders aus

Beschäftigte mit entsprechenden Tätigkeiten im Bereich PhysiotherapieLogopädie und Ergotherapie profitieren über die gesamte Laufbahn zum Teil spürbar von den Entgelterhöhungen.

Vor allem bei längerer Betriebszugehörigkeit zahlt es sich aus:

So beträgt das Plus in der Stufe 6 knapp 18 Prozent.

Physiotherapie

Dafür wurden die Therapieberufe in eine eigene Tabelle gefasst (“E8T UK”):

AGGU Entgelttabelle Therapieberufe (E8T-UK)

Der Beruf der (Zahn-)Medizinischen Fachangestellten wird aufgewertet

Durch die neue EGO werden alle (Zahn-)Medizinischen Fachangestellten zwei Entgeltgruppen höher eingruppiert: von E3Z UK in die E5 UK.

Das ist ein Plus von rund 150 bis 250 Euro pro Stufe

Bei schwierigen Aufgaben wie z. B. Versorgung von Drainagen oder Anlegen von Gips- und Stützverbänden erfolgt eine Eingrupierung in E 6.

Das bedeutet: Nochmal rund 100 Euro mehr pro Stufe

Je nach  Einsatzgebiet (z. B. Herzkatheterlabor, Schockraum, Radiologie) kann auch eine Eingruppierung in die E 7 erfolgen.

Das bedeutet: Rund 150 bis 250 Euro mehr pro Stufe im Vergleich zu E 5

Das sind klare Aufstiegsperspektiven in diesen Berufsgruppen.

Information für Elterngeldempfänger

Falls sich durch die Überleitung in die neue Entgeltordnung eine Veränderung Ihres Entgelts ergibt und die Berechnungsgrundlage Ihres Elterngeldes in den Zeitraum der Überleitung ab dem 2. Januar 2020 fällt, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Neuberechnung Ihres Elterngeldes.

Treten Sie in diesem Falle bitte mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner im Personalbereich in Kontakt, um Ihre Gehaltsnachweise sowie eine aktualisierte Arbeitgeberbescheinigung über die Höhe Ihres Entgelts zur Vorlage bei der L-Bank zu erhalten.

Die aktuellen Entgelttabellen finden Sie hier zum Download

PDF logoAGU_Entgelttabellen_ab 2021

PDF logoAGU_Entgelttabellen_ ab 2024

 
Die vollständige Entgeltordnung mit Ihrer individuellen Eingruppierung für Sie zum Download

PDF logoAGU_Entgeltordnung_2020 (ab Seite 10)

 
Der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in die neue EGO für Sie zum Download

PDF logoAGU_Überleitungstarifvertrag_2020

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