Auf dem Weg zu einer Einigung? Rote Linien sind unverrückbar für den Arbeitgeberverband

Am Mittwoch, 03.07.2024, findet die geplant finale Entgelttarifverhandlung zwischen der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband der Universitätsklinika Baden-Württemberg (AGU e.V.) in Stuttgart statt. Die Arbeitgeberseite setzt dabei alles daran, die Tarifverhandlungen mit einer für beide Seiten vertretbaren Einigung zu beenden. Dabei gibt es für den AGU jedoch klare Grenzen, die auf dem Weg zu einem Ergebnis keinesfalls überschritten werden können.

Kein Verständnis habe man für die flankierenden Streikmaßnahmen über drei Tage. „ Andere Arbeitgeber hätten die Tarifverhandlungen kommende Woche vermutlich deshalb sogar abgesagt“, betonen die beiden AGU-Vorstände, Anja Simon und Prof. Dr. Udo X. Kaisers, „doch wir haben das noch nicht einmal in Erwägung gezogen. Schließlich haben wir die feste Absicht, am kommenden Mittwoch mit der ver.di-Tarifkommission eine Einigung zu erzielen.“

Die Arbeitgeberseite verweist weiter auf das sehr gute Entgeltangebot, das den von ver.di 2022 sehr gut bezeichneten Abschluss toppt:

  1. Das Vorziehen der linearen Steigerung von 4 Prozent von ursprünglich 1. Januar 2025 auf den 1. Oktober 2024 gestaffelt mit einem Festbetrag von 80 EUR als soziale Komponente und einer linearen Steigerung von 2 Prozent.

 

  1. Darüber hinaus wurde das Angebot einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.050 EUR als Nettozahlung zahlbar noch im Jahr 2024 sowie

 

  1. einer weiteren linearen Steigerung der Tabellen in Höhe von 3 Prozent zum 1. Januar 2026 bestätigt

 

  1. Die Laufzeit wurde um 4 Monate auf den 30. April 2026 verringert.

 

  1. Für die Auszubildenden/Praktikanten wurde dem Wunsch von ver.di entsprochen und das letzte Angebot einer linearen Steigerung in zwei Festbeträge zum 1. August 2025 in Höhe von 60 EUR und zum 1. April 2026 in Höhe von 45 EUR umgewandelt.

 

Darüber hinaus wurde für die Auszubildenden/Praktikanten unverändert die Zahlung der noch zur Verfügung stehenden Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.505 EUR im Jahr 2024 angeboten.

Des Weiteren bietet die Arbeitgeberseite die Einrichtung eines Fonds in Höhe von 10 Mio. EUR an, der die Bedarfe der Beschäftigten im Arbeits- und sozialen Umfeld adressiert.

 

Video der Arbeitgeberseite zeigt Konsequenzen einer Ausweitung des Freizeitanspruchs auf

Einen anderen Weg, die interessierte Öffentlichkeit und die Mitarbeitenden der vier Uniklinika in Baden-Württemberg zu erreichen, beschreitet der AGU derzeit im Hinblick auf den Teil der Forderungen, der aus zweierlei Gründen nicht umsetzbar ist: Aufgrund der möglichen Nicht-Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrags und der massiven Gefährdung von Arbeitsplätzen im nicht-pflegerischen Bereich. Die Hintergründe dieser Einschätzung werden in einem öffentlich zugänglichen Video erläutert. https://www.youtube.com/watch?v=-f1cKK3W3ds

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