Einigung zwischen Arbeitgeberverband und ver.di-Tarifkommission

Am Dienstag, 02.07.2024, und Mittwoch, 03.07.2024, fanden die Tarifverhandlungen zu Entlastung und Entgelt zwischen der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband der Universitätsklinika Baden-Württemberg (AGU e.V.) in Stuttgart statt. Der Gesamtabschluss verbessert die Arbeitsbedingungen an den baden-württembergischen Universitätskliniken weiter.

Am Dienstag und Mittwoch näherten sich Arbeitgeberverband und ver.di in jeweils rund vierzehnstündigen, intensiven Verhandlungen kontinuierlich an. „Mit dem Gesamt-Tarifabschluss haben wir einen guten Kompromiss im Hinblick auf die Kernforderung von ver.di nach mehr Wahlfreiheit gefunden und gleichzeitig die Bedarfe unserer langjährigen Beschäftigten berücksichtigt“, betonen die beiden AGU-Vorstände, Anja Simon und Prof. Dr. Udo X. Kaisers. „Dadurch steigern wir die Attraktivität, an unseren vier Uniklinika zu arbeiten, weiter.“

Ausführlich verhandelt wurde das Entgelt sowie die Frage, wie besondere Belastungssituationen im Arbeitsalltag der Pflege vermieden werden können. Der Tarifvertrag Universitätsklinika (TV UK) gilt für alle nicht-wissenschaftlichen und nicht-ärztlichen Beschäftigten (d.h. Pflegepersonal, Personen in Therapieberufen, Medizinische Fachangestellte oder Verwaltungsangestellte.)

Für die vier Uniklinika in Baden-Württemberg gibt es folgendes Ergebnis:

Zum Entgelt:

  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (netto) in Höhe von 1.050 €, zahlbar spätestens im September 2024. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese anteilig.
  • Eine lineare Steigerung von 4,3%, mindestens 160 € zum 1.10.2024
  • Die zweite lineare Steigerung von 3,7% zum 1.10.2025
  • Eine Erhöhung der folgenden Zeitzuschläge ab 01.01.2025:
    • Erhöhung des Nachtarbeitszuschlages zwischen 0 Uhr und 4 Uhr auf 40%
    • Erhöhung der Zuschläge für Sonntagsarbeit auf 40%
    • Erhöhung der Bereitschaftsdienstvergütung: Erhöhung des Faktors für die Stufe I auf 0,7 und für die Stufe II auf 0,9
  • Laufzeit bis 30.04.2026

 

Auszubildende und Praktikanten

  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (netto) in Höhe von 755 €, zahlbar spätestens im September 2024 sowie 750 €, zahlbar im Dezember 2024
  • Tabellensteigerung zum 01.08.2025 in Höhe von 100 €
  • Tabellensteigerung zum 01.04.2026 in Höhe von 75 €
  • Laufzeit bis 30.04.2026

 

PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA)

  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.050 €, zahlbar spätestens im September 2024

 

Betriebszugehörigkeitstage ab 2025 und Jubiläumsgeld

  • Die bestehende Jubiläumsgeldregelung entfällt zum 01.01.2030.
  • Die bestehende Regelung zur Arbeitsbefreiung gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe d TV UK entfällt zum 01.01.2025.

 

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren folgende neue Regelung zu Betriebszugehörigkeitstagen:

Ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 zusätzlicher Tag

Ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: 2 zusätzliche Tage

Ab 25 Jahren Betriebszugehörigkeit: 3 zusätzliche Tage

Ab 35 Jahren Betriebszugehörigkeit: 4 zusätzliche Tage

 

Der/die Tag/e wird/werden grundsätzlich ausbezahlt, die Beschäftigten können aber wählen, den/die zusätzlichen Tag/e

  • jährlich in frei zu nehmen oder
  • auf das Langzeitkonto zu übertragen

 

Eckpunktepapier zum TV UK-Entlastung Pflege: Aufgrund der Komplexität der Entlastungsmöglichkeiten für den Pflege- und Funktionsdienst benötigen die Verhandlungspartner weitere Zeit, um zu einem finalen Ergebnis zu kommen, das umgesetzt werden kann. Auf folgende Eckpunkte haben sich ver.di und der Arbeitgeberverband bereits verständigt:

  • Es wird ein digitales System eingeführt, das die Arbeitsbelastung erfassen wird. Auf dieser Basis werden dann die Verhandlungen zur Erfassung, Bewertung und zum Ausgleich von besonderen Belastungssituationen fortgesetzt.
  • Bis zur Einführung des Systems wird es einen pauschalen Belastungsausgleich für die Beschäftigten geben, für die der Tarifvertrag gilt. Dieser wird vorrangig ausbezahlt, kann aber wahlweise in Form von freien Tagen genommen werden.

 

„Mit diesem Angebot hat der Arbeitgeberverband insbesondere die ver.di Forderung nach einem Wahlmodell Zeit oder Geld erfüllt. Das Arbeitgeberangebot stellt eine signifikante Verbesserung des 2018 abgeschlossenen Entlastungstarifvertrags dar“, sagen die AGU-Vorstände.

 

Weitere Streiks an den Uniklinika in Baden-Württemberg folgen nicht.

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