Am Donnerstag, 1. Dezember 2022, fand die dritte Entgelttarifrunde zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Uniklinika (AGU) e.V. statt. Nach einer fast zwölfstündigen, intensiven Verhandlung legten die Arbeitgeber ein Angebot vor, in dem genau die Eckpunkte angepasst wurden, die von ver.di in den vorherigen Verhandlungen kritisiert worden waren: eine frühere und höhere lineare Tabellensteigerung.
Das aktuelle Arbeitgeberangebot lautet:
- Eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.200 EUR, zahlbar im Dezember 2022
- Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 800 EUR, zahlbar in 2023
- Eine lineare Steigerung in Höhe von 7% ab dem 01.10.2023
- Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 550 EUR, zahlbar in 2024
- Laufzeit bis 31.08.2024
Die Auszubildenden erhalten 50% der Einmalzahlungen sowie eine Tabellensteigerung in Höhe von 100 EUR ab 01.10.2023.
„Unser Angebot ist in seinen Eckpunkten steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung und lineare Tabellensteigerung identisch mit dem Sana-Abschluss, den der ver.di-Bundesvorstand als „gutes Tarifergebnis“ bewertete“, konstatieren die beiden AGU-Vorstände Gabriele Sonntag und Prof. Dr. Udo X. Kaisers. „Für uns ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Gewerkschaft dieses dann nicht weiterverhandelt.“ Mit diesem Angebot gehe man an die wirtschaftliche Belastungsgrenze der baden-württembergischen Uniklinika.
Das vorherige Arbeitgeberangebot mit u. a. einer steuer- und abgabenfreien Sonderzahlung von 4.200 EUR wurde von ver.di konsequent mit dem Hinweis abgelehnt, man wolle eine höhere Tabellensteigerung. Diese signifikante Tabellenerhöhung wurde nun angeboten und die Verhandlung daraufhin abgebrochen.
Beide Verhandlungsparteien machten zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass Arbeitgeber und Mitarbeitende unter der hohen Inflationsrate leiden. So hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie die wirtschaftliche Situation der Uniklinika deutlich verschlechtert. Die aktuelle Hochrechnung der Jahresergebnisse zeigt ein dreistelliges Millionendefizit. „Uns war wichtig, den Beschäftigten gerade vor der anstehenden Heizperiode und der gestiegenen Lebenshaltungskosten zügig eine steuerfreie Einmalzahlung anzubieten“, betont AGU-Vorstandsmitglied Gabriele Sonntag.
Das Angebot der Arbeitgeberseite umfasst:
- Eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 2.100 EUR.
- Eine lineare Steigerung der Tabellenwerte in Höhe von 6 Prozent (d.h. zum 1. Januar 2024 um 3,5 Prozent und zum 1. September 2024 um 2,5 Prozent)
„Wir sind überzeugt, dass dieses Angebot nicht nur attraktiv für unsere Mitarbeitenden ist, sondern auch die wirtschaftlich angespannte Situation der Uniklinika im Blick behält“, so Gabriele Sonntag. Beschäftigte der vier baden-württembergischen Uniklinika verdienen deutlich mehr im Vergleich zu Mitarbeitenden in kommunalen Krankenhäusern. Im Durchschnitt liegt die Vergütung rund zehn Prozent über dem TVöD.