Der Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Universitätsklinika (AGU) und ver.di haben sich am Donnerstag, 12. Juli 2018 in der dritten Verhandlungsrunde auf die Eckpunkte eines neuen Entgelttarifvertrags verständigt. Die Verhandlung wurde von Anbeginn in zielführender und konstruktiver Atmosphäre geführt.
Die wesentlichen Punkte des neuen Entgelttarifvertrags umfassen:
- Einen Tarifabschluss bis zum 30.06.2019
- Eine lineare Steigerung rückwirkend zum 01.05.2018 um 3,20 %
- Sofern eine neue Entgeltordnung bis 30.06.2019 nicht in Kraft treten wird, verlängert sich die Laufzeit des Tarifvertrages bis 30.09.2019 und es erfolgt eine Einmalzahlung von 250,00 EUR.*
- Eine Einmalzahlung über 200,00 EUR von Entgeltgruppe 2 bis einschließlich Entgeltgruppe 6. Diese wird im September 2018 ausbezahlt.
- Ein klares Bekenntnis zur Ausbildung: Als attraktiver Arbeitgeber investieren die vier Uniklinika in ihre Auszubildenden und erhöhen den Tabellenwert um 65,00 EUR rückwirkend zum 01.05.2018 und gewähren zusätzlich eine Mobilitätspauschale in Höhe von 40,00 EUR. Die Summe über 105,00 EUR bedeutet eine Steigerung um 9 %. Außerdem erhalten die Auszubildenden ab dem 01.01.2019 30 Tage Urlaub (statt wie bisher 29 Tage).
- Bei den Anerkennungspraktikanten wird der Tabellenwert um 50,00 EUR erhöht.
- Die Nachtzuschläge zwischen 0:00 Uhr und 04:00 Uhr werden ab dem 01.01.2019 von 30 auf 35 Prozent erhöht.
- Zusätzlich sollen ab dem 01.01.2019 Zuschläge für besondere Formen des Bereitschaftsdiensts gezahlt werden.
„Der heute erzielte Tarifabschluss ist für viele Berufsgruppen eine sehr positive Nachricht“, bestätigen die beiden AGU-Vorstände Gabriele Sonntag und Prof. Dr. Udo X. Kaisers, „durch die Aufwertung der Auszubildendenvergütung wirken wir dem Fachkräftemangel in der Pflege weiter entgegen und stärken unsere Position als attraktiver Arbeitgeber.“
In intensiven, aber stets konstruktiven und zielführenden Verhandlungen haben sich der AGU und ver.di in drei Verhandlungsrunden kontinuierlich angenähert. „Mit dem Tarifabschluss, der ein Volumen von mehr als 35 Millionen EUR hat, wertschätzen wir die engagierte Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so die beiden AGU-Vorstände, „gleichwohl bringt der Tarifabschluss nach dem Abschluss des Pflegestärkungsvertrags (TV UK-Entlastung Pflege) eine weitere finanzielle Belastung für die ohnehin angespannten Haushalte der vier Universitätsklinika.“ So zahlen die vier baden-württembergischen Universitätsklinika im Vergleich zum TVöD auch weiterhin jährlich ca. 50 Mio. EUR mehr.
* Über die Verhandlung einer neuen Entgeltordnung
Seit 2016 verhandeln der AGU und ver.di über die Einführung einer neuen Entgeltordnung. Darunter versteht man eine Neuordnung der Eingruppierungsregelungen, die ursprünglich aus dem Jahr 1961 stammen. Im Rahmen der Tarifvereinbarung vom 7. Juni 2016 über die Entgelterhöhung 2016/2017 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-E 2016/2017) wurde Folgendes vereinbart: „Sofern eine neue Entgeltordnung nicht zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt, erhalten die Beschäftigten bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung eine lineare Zulage in Höhe von einem Prozent. (…). Mit dem Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung entfällt diese Zulage für alle Beschäftigten.“