Der Arbeitgeberverband der Uniklinika wurde von ver.di am 27. Juli 2017 zeitgleich mit rund 20 anderen Krankenhäusern in der Bundesrepublik mit nahezu wortidentischen Schreiben zu Tarifverhandlungen über einen Tarifvertrag Entlastung aufgefordert. Schon dieser Umstand zeigt, dass es sich hierbei um eine von ver.di-Berlin gesteuerte Aktion handelt, die nicht primär die lokale Belastungssituation der jeweiligen Beschäftigten in den einzelnen Krankenhäusern im Fokus hat.
Der Arbeitgeberverband hat in dem Gespräch mit ver.di am 27. Oktober 2017 sehr deutlich gemacht, dass er die Forderung nach einer Entlastung der Beschäftigten in der Pflege sehr ernst nimmt, aber gleichzeitig ausschließlich Lösungen für die Baden-Württembergischen Uniklinika und deren Beschäftigten verfolgt. Bundespolitisch von ver.di-Berlin gesteuerte Tarifauseinandersetzungen werden der besonderen Lage an den Baden-Württembergischen Universitätsklinika keinesfalls gerecht.
Wichtig sind gezielte und unmittelbar wirksame Maßnahmen für die Beschäftigten, so beispielsweise die Etablierung eines objektiven Belastungserfassungssystems.
In diesem Zusammenhang hatte der AGU gegenüber ver.di seine Verhandlungsbereitschaft zum Thema „Entlastung“ angeboten und erklärt, konkrete Gespräche zur weiteren Entlastung der Beschäftigten aufzunehmen. Ver.di hingegen hält an der Forderung einer starren Mindestpersonalbesetzung fest. „Dass ver.di dieses klare Signal der Arbeitgeberseite nicht annimmt und stattdessen wenige Tage später zu Warnstreiks aufruft, ist nicht nachvollziehbar. Es scheinen bei ver.di bundespolitisch getriebene Tarifauseinandersetzungen in den Vordergrund zu rücken – das aber bringt uns und vor allem die Beschäftigten der Uniklinika in Baden-Württemberg nicht weiter“, so die beiden Vorstände des AGU, Gabriele Sonntag und Prof. Dr. Udo X. Kaisers.
Nach dem Gespräch am 27. Oktober 2017 hat ver.di am 08. bzw. 09. November 2017 zu Warnstreiks am Uniklinikum Tübingen und Freiburg aufgerufen. Der Arbeitgeberverband und die betroffenen Standorte ließen diese Warnstreiks gerichtlich im Wege einer einstweiligen Verfügung überprüfen, da sie auch von einer Rechtswidrigkeit der Streikmaßnahmen ausgehen. Aufgrund des Risikos einer gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen sagte ver.di die Warnstreiks kurzfristig ab.
Der Arbeitgeberverband hat daraufhin noch einmal seine Verhandlungsbereitschaft über weitere Entlastungsmaßnahmen in der Pflege gegenüber ver.di wiederholt.