Arbeitgeberverband stellt neben verbessertem Entgeltangebot Zukunfts-Arbeitsfond vor

Am Montag, 17. Juni 2024, fand die dritte Entgelttarifverhandlung zwischen der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband der Universitätsklinika Baden-Württemberg (AGU e.V.) statt. Neben dem weiter verbesserten Entgeltangebot stellte die Arbeitgeberseite auch die Einrichtung eines Fonds in Höhe von 10 Mio. EUR vor, der sowohl für eine weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen als auch für eine konsistente Balance zwischen Arbeit und Freizeit in bestimmten Lebensabschnitten sorgen soll.

„Wir haben die Hinweise von ver.di im Rahmen der letzten Verhandlung aufgenommen und heute einen innovativen Zukunfts-Arbeitsfond vorgestellt“, so die beiden AGU-Vorstände, Anja Simon und Prof. Dr. Udo X. Kaisers. „Mit diesem Vorschlag sehen wir die persönlichen Bedürfnisse unserer Beschäftigten in unterschiedlichen Lebenslagen – Stichworte Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen – bestmöglich und flexibel bei Vorliegen entsprechender Bedarfe adressiert.“  

Das Angebot zur Entgeltsteigerung hat die Arbeitgeberseite wie folgt modifiziert:

  1. Das Vorziehen der linearen Steigerung von 4 Prozent von ursprünglich 1. Januar 2025 auf den 1. Oktober 2024 gestaffelt mit einem Festbetrag von 80 EUR als soziale Komponente und einer linearen Steigerung von 2 Prozent
  2. Darüber hinaus wurde das Angebot einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.050 EUR als Nettozahlung zahlbar im August 2024 sowie
  3. einer weiteren linearen Steigerung der Tabellen in Höhe von 3 Prozent zum 1. Januar 2026 bestätigt
  4. Die Laufzeit wurde um 4 Monate auf den 30. April 2026 verringert.

„Dieses Angebot für die Beschäftigten liegt somit unverändert höher als der von ver.di selbst als sehr gut bezeichnete letzte Abschluss aus dem Jahr 2022“, konstatierten die AGU-Vorstände.

Für die Auszubildenden/ Praktikanten wurde dem Wunsch von ver.di entsprochen und das letzte Angebot einer linearen Steigerung in zwei Festbeträge zum 1. August 2025 in Höhe von 60 EUR und zum 1. April 2026 in Höhe von 45 EUR umgewandelt. 

Darüber hinaus wurde für die Auszubildenden/Praktikanten unverändert die Zahlung der noch zur Verfügung stehenden Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.505 EUR im Jahr 2024 angeboten.

Ver.di wird das Angebot mit der Tarifkommission für die Uniklinika Baden-Württemberg beraten.

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