Arbeitgeberverband legt sehr gutes Angebot vor

Am heutigen Dienstag, 4. Juni 2024, fand die zweite Entgelttarifverhandlung zwischen der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband der Universitätsklinika Baden-Württemberg (AGU e.V.) statt. Neben der Entgeltforderung hat die Gewerkschaft auch zusätzlich fünf freie Tage pro Jahr für jeden TV-UK-Beschäftigten gefordert. Ver.di hat das sehr gute Angebot des Arbeitgeberverbandes zum Entgelt nicht angenommen.

Die Arbeitgeberseite hat gegenüber ver.di mehrfach die negativen Konsequenzen dargelegt, die die Forderung der jährlich zusätzlichen fünf freien Tagen nach sich ziehen: „Wir erfüllen keine Forderung von ver.di, die dringend benötigtes Fachpersonal entzieht“, betonen Prof. Udo X. Kaisers und Anja Simon, Vorstände des AGU. „Wir haben ein großes Interesse, die bereits guten Arbeitsbedingungen an unseren vier Häusern weiter zu verbessern. Dies kann logischerweise nicht mit einer weiteren Verknappung unseres Personals einhergehen. Dadurch würden wir  nachweislich die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten sowie durch Bettenschließungen zusätzlich nicht-pflegerische Arbeitsplätze gefährden“, so die beiden AGU-Vorstände weiter.

Unabhängig hiervon hat der AGU – trotz der wirtschaftlich sehr angespannten Lage der Universitätsklinika Baden-Württembergs – dem Tarifpartner ver.di heute ein Angebot zur Entgelterhöhung unterbreitet.

Die Eckpunkte des Angebots für die Beschäftigten des TV-UK lauten wie folgt:

  1. Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie als Nettozahlbetrag in Höhe von 1.050 Euro noch im August 2024
  2. Eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um vier Prozent zum 01.01.2025
  3. Eine weitere lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um drei Prozent zum 01.01.2026

„Bezogen auf die durchschnittliche Vergütung der Beschäftigten des TV-UK entsprechen die linearen Steigerungen einer Erhöhung um insgesamt rund 330 Euro pro Monat“, erläutert Verhandlungsführer und Geschäftsführer des AGU, Heinz Falszewski.

Für die Auszubildenden und Praktikanten wurde folgendes Angebot unterbreitet:

  1. Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie als Nettozahlbetrag in Höhe von 1.505 Euro in 2024
  2. Eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 4 Prozent zum 01.08.2025
  3. Eine weitere lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 3 Prozent zum 01.08.2026


Dadurch steigt die Vergütung zum Beispiel einer Pflegeschülerin bzw. eines Pflegeschülers im ersten Ausbildungsjahr von 1.517 Euro auf 1.625 Euro pro Monat. 

 „Ver.di hat im Rahmen einer aktuellen Pressekonferenz den letzten Tarifabschluss in 2022 mit einer Tariferhöhung am 1. Januar 2024 um 250 Euro als sehr gut bezeichnet“, so Heinz Falszewski, „daher ist die Nichtannahme des somit sehr guten Arbeitgeberangebots nicht nachvollziehbar.“

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