Entgelttarifverhandlungen 2026 der Universitätsklinika Baden-Württemberg

Tarifrunde 2026 steht unter dem Druck struktureller Finanzierungslücken

  • Geänderte Krankenhausfinanzierung verschärft wirtschaftliche Lage: 100 Millionen Euro Defizit
  • Kündigung des TV UK-RatSch soll dauerhaft tragfähige Lösungen ermöglichen
  • In erster Verhandlungsrunde war wegen unklarer Gesetzeslage kein seriöses Angebot möglich

Die Tarifrunde 2026 an den Universitätsklinika Baden-Württemberg findet unter deutlich veränderten wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen statt. Massive Kostensteigerungen, eine gedeckelte Krankenhausfinanzierung und neue gesetzliche Vorgaben führen zu einer erheblichen Finanzierungslücke. Vor diesem Hintergrund haben die Arbeitgeber den Tarifvertrag Rationalisierungsschutz, den TV UK-RatSch, gekündigt, um Regelungen aus den achtziger Jahren unter den heutigen Bedingungen neu zu verhandeln. In der ersten Verhandlungsrunde am 6. Mai 2026 war zudem kein seriöses Angebot möglich, weil zentrale gesetzliche Rahmenbedingungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt waren.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben sich grundlegend verändert

Die Uniklinika sowie viele andere Krankenhäuser stehen wie viele andere Bereiche der Privatwirtschaft unter massivem Kostendruck. Auch große Unternehmen sind gezwungen auf diese Entwicklung mit Sparprogrammen, Standortentscheidungen und Personalmaßnahmen zu reagieren.

Die Uniklinika sowie viele andere Krankenhäuser stehen wie viele andere Bereiche der Privatwirtschaft unter massivem Kostendruck. Auch große Unternehmen sind gezwungen auf diese Entwicklung mit Sparprogrammen, Standortentscheidungen und Personalmaßnahmen zu reagieren.

Für Krankenhäuser gilt jedoch eine Besonderheit: Sie können steigende Kosten nicht wie Unternehmen der Privatwirtschaft über höhere Preise an den Markt weitergeben. Gleichzeitig können sie ihre Leistungen nicht beliebig reduzieren. Universitätsklinika erfüllen einen besonderen Versorgungsauftrag — mit Notfallversorgung, Intensivmedizin, hochspezialisierter Medizin, Forschung und Lehre, rund um die Uhr und unabhängig von der wirtschaftlichen Lage.

„Die Universitätsklinika stehen nicht unter Druck, weil sie schlechter wirtschaften, sondern weil die realen Kosten schneller steigen als die Budgetzuteilung“, erklärt Prof. Dr. Udo X. Kaisers, Vorstand des Arbeitgeberverbands der Universitätsklinika Baden-Württemberg e.V. (AGU).

Geänderte Krankenhausfinanzierung führt zu zusätzlicher Finanzierungslücke

Verschärft wird die Lage durch die geänderte Krankenhausfinanzierung. Die zentrale Frage ist nicht nur, wie stark die Kosten steigen, sondern welcher Anteil davon tatsächlich (re-)finanziert wird.

Für 2026 ergibt sich nach der aktuellen Systematik, die in diesem Jahr erstmalig zum Tragen kommt, eine erhebliche Lücke. Für die Krankenhausfinanzierung sind zwei Kennzahlen entscheidend: die Veränderungsrate und der Orientierungswert. Die Veränderungsrate speist sich aus der prognostizierten Beitragsentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Orientierungswert aus der prognostizierten Kostenentwicklung der Krankenhäuser. Beide Werte wurden bereits Ende des Vorjahres ermittelt. Galt bisher der höhere der beiden Wert als Grundlage für die Verhandlung mit den Krankenkassen über das Krankenhausbudget, gilt seit 2026 und für die Folgejahre der jeweils niedrigere Wert.

Schaubild der Krankenhausfinanzierung

„Durch die veränderte Finanzierungsgrundlage fehlen uns in diesem Jahr 2,19 Prozent, die Budgetausfälle von minus 100 Mio. für unsere vier Häuser bedeuten“, betont Prof. Kaisers.

Diese fehlende Finanzierung verschärft die wirtschaftlich angespannte Situation der baden-württembergischen Uniklinika weiter, die für das Jahr 2026 bereits mit Verlusten von 99 Mio. EUR rechnen.

„Vor diesem Hintergrund ist eine Forderung von ver.di, die ein Gesamtvolumen von rund 165 Mio. EUR für eine Laufzeit von 12 Monaten umfasst, nicht annähernd erfüllbar. Diese Forderung wurde allerdings vor Bekanntwerden des 66-Punkte-Kataloges des Finanzausschusses aufgestellt, nach diesem aber auch bis heute nicht angepasst“, konstatiert Heinz Falszewski, Geschäftsführer des AGU.

Kündigung des TV UK-RatSch: Regelungen aus den achtziger Jahren müssen unter heutigen Bedingungen neu bewertet werden

Aufgrund dieser genannten Entwicklungen haben die Arbeitgeber den TV UK-RatSch im Mai gekündigt. Der Tarifvertrag Rationalisierungsschutz stammt aus den achtziger Jahren, wurde 2008 von den Universitätsklinika Baden-Württemberg übernommen, und unter völlig anderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vereinbart. Damals gab es eine andere Inflationslage, keine hohen Tarifforderungen, keine Krankenhausreform in der heutigen Form und keine vergleichbare strukturelle Unterdeckung der Krankenhausfinanzierung.

Der TV UK-RatSch enthält weitreichende Schutzmechanismen. Dazu gehören Arbeitsplatzsicherung mit Verpflichtungen zur Weiterbeschäftigung, besonderer Kündigungsschutz, langfristige Vergütungssicherung und Abfindungsregelungen. Diese Regelungen wurden in einer Phase vereinbart, in der die heutigen strukturellen Finanzierungsrisiken der Krankenhauslandschaft nicht absehbar waren.

Die Kündigung des Tarifvertrags ist deshalb kein Ausdruck fehlender Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten. Ziel ist vielmehr, Regelungen weiterzuentwickeln, damit sie auch unter den heutigen Bedingungen dauerhaft finanzierbar bleiben.

„Tarifliche Schutzregelungen müssen verlässlich sein. Sie müssen aber auch dauerhaft tragfähig bleiben — für die Beschäftigten, für die Kliniken und für die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, so Prof. Kaisers.

Erste Verhandlungsrunde: Kein seriöses Angebot wegen unklarer Gesetzeslage möglich

In der ersten Verhandlungsrunde am 6. Mai 2026 konnten die Arbeitgeber noch kein Angebot vorlegen. Grund dafür war die zu diesem Zeitpunkt unklare gesetzliche Lage. Insbesondere die vorgesehene steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 EUR war zum Zeitpunkt der Verhandlung noch nicht abschließend entschieden.

Erst zwei Tage nach der Verhandlungsrunde lehnte der Bundesrat die entsprechende Regelung ab. Damit entfiel eine zentrale Annahme, die für die Kalkulation eines möglichen Angebots relevant gewesen wäre. Ein Tarifangebot auf dieser unsicheren gesetzlichen Grundlage hätte erhebliche finanzielle Risiken für die Universitätsklinika bedeutet und sogar widerrufen werden müssen.

Die Arbeitgeber haben ver.di in der ersten Verhandlungsrunde erläutert, dass unter diesen Bedingungen kein belastbares Angebot möglich war. Gleichzeitig wurde zugesagt, zur nächsten Verhandlungsrunde ein Angebot vorzulegen.

Wie schwierig langfristig tragfähige Tarifabschlüsse aktuell sind, zeigen zwei weitere Beispiele: Der große Klinikkonzern Vivantes in Berlin hat ein komplettes Tarifangebot an ver.di mit Verweis auf die aktuelle Gesundheitsreform zurückgezogen. Mit dem gleichen Grund hat die Charité eine außerordentliche Kündigung des TV Entlastung ausgesprochen.

Dass ver.di dennoch mehrtägige Warnstreiks durchführt, steht in keinem Verhältnis, zumal Streiks in Kliniken im wesentlichen zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen.

Ziel bleibt eine tragfähige Lösung

Die Universitätsklinika Baden-Württemberg betonen, dass sie die Leistung ihrer Beschäftigten ausdrücklich anerkennen. Gerade deshalb brauche es in der Tarifrunde 2026 Lösungen, die nicht nur kurzfristig wirken, sondern langfristig tragfähig sind.

Ziel der Arbeitgeber bleibt es, Beschäftigung zu sichern, die wirtschaftliche Stabilität der Universitätsklinika zu erhalten und die Versorgung der Patientinnen und Patienten dauerhaft abzusichern.

„Die wirtschaftlichen Grenzen entstehen nicht aus mangelnder Wertschätzung der Beschäftigten, sondern aus einem strukturell gedeckelten Finanzierungssystem. Wertschätzung braucht eine verlässliche Finanzierung“, bestätigt Prof. Kaisers.

Die 2. Verhandlungsrunde findet am Mittwoch, 17. Juni 2026 in Stuttgart statt.

Der Arbeitgeberverband der Universitätsklinika

Die Universitätsklinika Baden-Württemberg haben 2015 den Arbeitgeberverband der Universitätsklinika e.V. (AGU) gegründet. Dieser vertritt die gemeinsamen tarifpolitischen Interessen der Universitätsklinika BW gegenüber den Gewerkschaften sowie gegenüber sonstigen Institutionen. Zudem ist er zentraler Ansprechpartner für die Gewerkschaften im Hinblick auf gemeinsame tarifpolitische Themen. Sitz des Verbandes ist Tübingen.

Als Geschäftsführer sind Heinz Falszewski und Christian Anton bestellt. Den Vorstand bilden Dr. Daniela Harsch, Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Tübingen, und Professor Dr. Udo X. Kaisers, Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Ulm.

Mehr Informationen unter www.agu-uniklinika.de.

Medienkontakt

Bianca Hermle

Leitung Kommunikation

Telefon: +49 7071 29 88548
E-Mail: Bianca.Hermle@med.uni-tuebingen.de

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